Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 01/ 2024)
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Stress ade Einbeck und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedienungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültiger Fassung. Soweit es sich bei den Teilnehmern um Kinder handelt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß zwischen Stress ade Einbeck und der jeweils anderen Vertragspartei. Dies sind in der Regel die Eltern des Kindes.
§ 2 Anmeldung
1. Anfragen im Hinblick auf Termine und Inhalt der Kurse/Workshops sind kostenfrei. Die auf Anfragen erhaltenen Kursinformationen sind unverbindlich und können sich ggf. ändern.
2. Die Anmeldung zu einem Kurs/Workshop ist ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrags.
3. Anmeldungen können durch E-Mail, per Telefon, mündlich oder schriftlich ergehen.
4. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Stress ade Einbeck zustande. Entscheidend für die vertraglichen Verpflichtungen ist allein der Vertragsinhalt.
5. Der Platz für einen Kurs oder andere Leistung wird erst mit Zahlungseingang wirksam.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlung sind, soweit möglich, Name, Datum und der gewünschte Kurs/die Kursnummer anzugeben.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Paypal. Bei der Anfrage werden entsprechende Daten zugestellt.
§ 4 Rücktritt
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Ein Rücktritt ist außer in schwerwiegenden Krankheitsfällen nicht möglich. Diese Regelung entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer vom zurücktretenden Teilnehmer vorgeschlagen wird und dieser in den bestehenden Vertrag eintritt. Der Ersatzteilnehmer hat hinsichtlich des Alters dem jeweiligen Kursprofil zu entsprechen.
Bei Nichterscheinen ist die gesamte Kurs/Workshopgebühr fällig. Eine Erstattung ist nicht möglich.
§ 5 Absagen von Kursen und Workshops
Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm-/Zeitablaufs behält sich Stress ade Einbeck vor, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sein sollte. Dies gilt ebenso bei eigener Erkrankung von Stress ade Einbeck oder sonstiger Unmöglichkeit der Durchführung des Kurses am geplanten Veranstaltungsort.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich Stress ade Einbeck die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor. Die Teilnehmer werden bei Bekanntwerden der hierzu führenden Gründe umgehend informiert. Die Kurse kommen demnach nur zustande, wenn die jeweils erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Stress ade Einbeck behält sich das Recht vor, dauerhaft störende Kursteilnehmer auszuschließen, wenn durch die Störungen ein geordneter Kursablauf nicht gewährleistet werden kann. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassung erfolgen, ggf. kann Einzelunterricht gegen ein entsprechend erhöhtes Entgelt vereinbart werden.
§ 6 Haftung
Stress ade Einbeck haftet für andere Schäden als Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Urheberrecht
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen z.B. Kursunterlagen, bei Stress ade Einbeck liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch Stress ade Einbeck bedarf.
Die Teilnehmer erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform.
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt der jeweilige Kurs-/Workshop-Ort. Jenes Gericht, in dessen Wirkungskreis der Firmensitz von Stress Ade Einbeck fällt, ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.